Siehe auch: Heirat Peter Forstmoser und Regina Ogorek (klick!)
Wirtschaftsrecht: Ende des Kriechganges
Text und Bilder: Silvia Pfenniger
Professor Peter Forstmoser (64) – in Wirtschaftskreisen auch als VR-Präsident, -Vizepräsident oder -Mitglied, unter anderen bei der Swiss Re, der Hesta AG und der Mikron Holding AG, eine bekannte Grösse – verabschiedete sich in der übervollen Aula der Universität Zürich mit einer souveränen und humorvollen Vorlesung nach über drei Jahrzehnten als Professor für Privat-, Handels- und Kapitalmarktrecht an der Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät.
Peter Forstmoser erwartet strahlend die zahlreichen Gäste.
Sein letztes professorales Referat war ein lebhafter Streifzug durch das Wirtschaftsrecht der vergangenen vier Jahrzehnte. Der Weg führte vom «Prinzip der Langsamkeit», dem der Schweizer Gesetzgeber einst traditionell verpflichtet war, bis zum unwiderruflichen Ende des «Kriechgangs». Diese Entwicklung bringt Forstmoser mit dem stark gestiegenen öffentlichen Interesse an Wirtschaftsfragen in Verbindung und mit dem Einfluss der USA. Unter dem Druck der USA sei in der Schweiz, wo noch in den 80er Jahren Insiderei kein Strafbestand war, 1988 «eine – so zurückhaltend wie nur möglich formulierte – Strafbestimmung» geschaffen worden.
Wie stark das Wirtschaftsrecht von den USA beeinflusst wurde, schilderte Forstmoser mit folgender Episode. Als er 1972 von einem US-Studienaufenthalt zurückkehrte, sei er überzeugt gewesen, dass hierzulande etwas gegen Insidergeschäfte getan werden müsse. «Ich kann nicht sagen, dass ich auf offene Ohren gestossen wäre», sagte er. «Der Börsenchef einer Bank meinte, Insider seien das Salz der Börse, und ein Wirtschaftsführer fragte mich, welchen Sinn es denn nach einem Verbot des Insiderhandels noch machen würde, in einen Verwaltungsrat zu gehen.»
Nacht-und-Nebel-Aktion mit dem Börsenrecht
Im Börsenrecht habe der Gesetzgeber jüngstens in geradezu atemberaubendem Tempo auf die Ausnutzung von Regelungslücken durch smarte ausländische Investoren reagiert und die Offenlegungspflichten erheblich verschärft, konstatierte Forstmoser. «Im Parlament sei denn auch von einer «Nacht-und-Nebel-Aktion», in der Boulevard-Presse von einem «erfolgreichen Blitzkrieg gegen die Heuschrecken» gesprochen worden.
Professor Peter Forstmoser während seiner Abschiedsvorlesung in der Aula der Universität Zürich.
Mit dem allgemeinen Interesse an wirtschaftlichen Fragen sei auch die Medienberichterstattung und Boulevardisierung gewachsen, konstatierte Forstmoser. «Personaliserung und Skandalisierung sind offenbar Erfolgskonzepte, wobei eines der beliebtesten Themen seit einigen Jahren das der Saläre von Topmanagern ist.» Am Beispiel «der unglaublichen Flexibilität in der Gestaltung der stillen Reserven» zeigte Forstmoser auf, wie in den siebziger und noch in den achtziger Jahren die Information selbst über Publikumsgesellschaften «völlig nichtssagend» war, bis das Börsengesetz die Wende brachte.
Zu viel des Guten?
Allerdings könne man sich fragen, ob aus dieser begrüssenswerten Entwicklung heute nicht etwas «zu viel des Guten» geworden sei, gab Forstmoser zu bedenken. Als Beispiel nannte er die Verpflichtung grosser börsenkotierter Gesellschaften, Quartalsabschlüsse vorzulegen. «Ein Quarterly Reporting mag bei einem Bierlieferanten oder Glacéeverkäufer Sinn machen oder vielleicht noch bei einem Modeunternehmen. In der Lebensversicherung etwa, wo der Erfolg von Schätzungen der Lebenserwartung auf 20 oder 30 Jahre hinaus abhänge, «ist diese Scheingenauigkeit nicht nur nutzlos, sondern schädlich: Sie vermittelt den Eindruclk eines stark volatilen Geschäfts, einer Fluktation der Gewinne im vierteljährlichen Rhythmus, was mit der Realität nichts zu tun hat».
Thema Manager- und Verwaltungsratssaläre
Zum Schluss ging Forstmoser noch kurz auf das Thema Manager- und Verwaltungsratssaläre ein. Auch hier konstatierte er eine «Kehrtwendung»: «Noch vor wenigen Jahren war in Arbeitsverträgen die Klausel verbreitet, wonach die Indiskretion betreffend eigenen Lohn Grund für eine fristlose Entlassung war. Heute ist Offenlegung eine Tugend, die schon fast mit gutem Charakter gleichgesetzt wird.»
Das Problem sei längst nicht so flächendeckend, wie es das überbordende öffentliche Interesse glauben lasse, befand Forstmoser. Er halte es für nicht richtig, wenn die Frage nach dem gerechten Lohn als Problem des Aktienrechts abgehandelt werde: «Denn damit findet der Kampf in der falschen Arena statt.» Von den Unternehmen, die wegen ihrer Spitzensaläre immer wieder in den Headlines erscheinen, habe er kürzlich das Verhältnis zwischen dem Reingewinn und den Salärkosten nachgerechnet, sagte Forstmoser. «Die gesamten Auslagen für die Entschädigung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung lagen durchwegs unter 2% des Jahresgewinns.» Mit diesem Hinweis wolle er das Problem der Topgehälter nicht kleinreden, sagte Forstmoser. «Es handelt sich zweifellos um eine wichtige und akute Frage. Aber es handelt sich um ein Problem der Sozialverträglichkeit, um ein sozialpolitisches Problem also, und nur ganz am Rande um ein Problem des Aktienrechts.»
Der Medienrationalität verpflichtet
Zusammenfassend lasse sich zu dieser Frage sagen, dass die Allgemeinheit zwar durch eine eifrige Berichterstattung an den Entwicklungen der Wirtschaft teilnehme, dass man aber nur in den seltensten Fällen davon sprechen könne, dass dadurch wirkliche Ein- oder gar Überblicke zustande kämen. «Das hängt damit zusammen, dass zum einen auch die bestgemeinten Transparenzregeln den normalen Medienkonsumenten nicht zum Wirtschaftsexperten machen und dass zum anderen die Medien die Berichterstattung nach ihren Gesetzen, jener der Medien, gestalten, und diese sind weder einer «objektiven» Wahrheit noch der ökonomischen Vernunft, sondern – das sage ich ganz ohne Kritik – zumeist in erster Linie der Auflage bzw. der Quote (eben der Medienrationalität) verpflichtet.»
Schier endloser Applaus
Grosser Applaus von den Kollegen in den ersten Reihen.
Auch mit dem dritten Abschnitt seines Streifzuges zum Thema «Shareholder- oder Stakeholder Value» weckte Forstmoser das Interesse des Publikum, das gespannt zuhörte und nach der fast einstündigen Vorlesung schier endlosen Applaus spendete. «Lehren war und bleibt für mich Passion, und wenn ihr irgendwann mal einen Stellvertreter brauchen solltet: Ich bin zur Stelle», sagte Forstmoser zum Schluss an die Adresse seiner jüngeren Kollegen. Anschliessend gabs einen gemütlichen Apéro im Lichthof, wo Professor Peter Forstmoser von Freunden, Bekannten, Kollegen und Studenten geradezu umlagert und herzlich begrüsst wurde.
Peter Forstmoser und Ulrich Bremi, Unternehmer und Politiker.
Altbundesrat Kaspar Villiger und Franz Wassmer, Unternehmer.
Peter Forstmoser mit Thomas Wagner, ehemaliger Zürcher Stadtpräsident.
Silke Nock Widmer, Rechtsanwältin Julius Bär (Mitte), mit ihrem Professor und ihrer Mutter.
Hugo Bütler, NZZ, Kaspar Villiger, Altbundesrat, und Ulrich Bremi, Unternehmer und Politiker.